Wir bieten keinen Diebstahlschutz an. Jedoch die Überwachung und Aufklärung können wir maßgeblich unterstützen. Natürlich handeln wir im Sinne des BDSG, es wird sicherlich keine Kamera-Überwachung dort montiert, wo Mitarbeiter offensichtlich einer Leistungsüberwachung ausgesetzt sind, oder auch nicht in Sozialräumen der Mitarbeiter.
Grundsätzlich schreibt der Gesetzgeber jedoch, dass eine Überwachung erlaubt ist, wenn das Interesse des Unternehmers überwiegt und keiner Leistungskontrolle vorliegt. Diesem Grundsatz entsprechend, unterstützen wir gerne Unternehmen dabei einen Ladendiebstahl, oder Einbruch, durch Kameratechnik aufzuklären.