Datenschutz spielt in unserer Welt eine immer größer werdende Rolle.
Egal ob als Nutzer oder Anbieter ist der Datenschutz etwas, was sehr hochwertig angesehen ist. Im Januar 2016 hat die Europäische Union eine neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) erlassen und diese mit einer Frist von 2,5 Jahren verabschiedet.
Die Frist läuft also, für eigentlich jeden. Im Mai diesen Jahres ist die Übergangsfrist abgelaufen und die Datenschutz-Grundverordnung damit in Stein gemeißelt.
Damit Sie, als gewerblicher Kunde, nicht im Regen und vor vollendeten Tatsachen stehen, bieten wir natürlich auch in diesem Bereich unsere Dienstleistung an. Wir beraten Sie gerne unabhängig in Belangen, die dem Datenschutz betreffen. Erst im November haben wir einen Mitarbeiter gerade bezogen auf die DSGVO schulen und prüfen lassen.
Wir wissen also, wovon wir reden und was Sie beachten sollten. Natürlich können Sie als Unternehmer uns gerne als externen Datenschützer bestellen, oder einfach nur eine unabhängige Einschätzung beauftragen.
Zusätzlich möchten wir Ihnen anbieten auf der bestehenden Gesetzgebung eine Mitarbeiter-Schulung für den Bereich Datenschutz durchzuführen. Damit Ihre Mitarbeiter wissen, was auf sie zukommt und wie sie sich entsprechend richtig verhalten müssen.
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